Vorherige Beiträge zum Thema Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur LKA- oder „Rocker“-Affäre siehe hier und hier.

Der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss der (noch) laufenden Legislaturperiode hat seine Arbeit beendet und seinen Bericht vorgelegt

Rechtsanwalt Gubitz war als Zeugenbeistand tätig. Er hat einen der beiden Polizeibeamten („M. H.“) vertreten, die sich vor über 10 Jahren dagegen gewehrt haben, dass es im Rahmen eines aufwendigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu Aktenmanipulationen kam.

Zunächst ist hervorzuheben, dass der Ausschuss in Bezug auf das Verhalten der Polizeibeamten A. R. und M. H. keinerlei dienstliches Fehlverhalten oder Fehler in den Ermittlungen festgestellt hat. Aber: Beide Beamte haben persönliche und dienstliche Nachteile erlitten, die im Rahmen der Untersuchungen des Ausschusses, obwohl zunächst von dessen Auftrag umfasst, leider nur sehr unzureichend aufgeklärt wurden.

Nachfolgend dokumentieren wir die anwaltlichen Stellungnahmen des Kollegen Dr. Arndt für den Beamten A. R. und unseres Kollegen Prof. Dr. Gubitz zum Abschlussbericht für seinen Mandanten M. H. Beiden anwaltlichen Stellungnahmen sind jeweils die Darstellungen der Mandanten, die ebenfalls an den Ausschuss übersandt wurden, angefügt. Bis zuletzt sind beide Anwälte und ihre Mandanten davon ausgegangen, dass es noch zu weiteren Vernehmungen von M. H. und A. R. zu den Komplexen „Mobbing“ und „EG Patron“ kommen würde. Das ist nicht geschehen. Die persönlichen Darstellungen der Beamten zu diesen wesentlichen Teilen des Gesamtvorgangs sollten daher auf diesem Wege ergänzt werden und sind, wie auch die anwaltlichen Stellungnahmen, vom Ausschuss auch als Anlagen zum Schlussbericht genommen worden.

(In den verlinkten Dokumenten sind die Namen der Mandanten nicht anonymisiert; dies entspricht der Verfahrensweise gegenüber dem Ausschuss und der Veröffentlichung auf der Seite des Landtages.)

 

Hier noch einmal die Stellungnahmen:

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