Schwerpunkt: Wirtschaftsstrafrecht

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Vita

  • Seit 2020 Mitglied des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer

  • Seit 2016 Praxiskommentator der Neuen Zeitschrift für Strafrecht, NStZ

  • 2011 Verleihung der Bezeichnung „Honorarprofessor“ durch die Ruhr-Universität Bochum

  • 2010 Wahl in den Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer

  • Seit 2006 Lehrbeauftragter  für Straf- und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum

  • Seit 2005 Lehrbeauftragter  für „Vernehmungslehre“ an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

  • Von 2005 bis 2021 Stellvertretender Vorsitzender der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung

  • Seit 2004 Referent in der Ausbildung für Rechtsreferendare in der Anwaltspflichtstation „Der Anwalt als Strafverteidiger“

  • 2000 Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

  • Von 1999 bis 2001 Leiter der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht I und II an der Universität Kiel

  • 1997 Zulassung als Rechtsanwalt

  • Juni 1995 Promotion zum Dr. jur. (Gutachter: Prof. Dr. Eckhard Horn und Prof. Dr. Erich Samson)

  • 1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie von Prof. Dr. Hoyer an der Universität Regensburg

  • Von 1993 bis 1994 Mitglied des Graduiertenkollegs „Nationales und internationales Umweltrecht“ (Sprecher: Prof. Dr. Erich Samson) an der Universität Kiel mit einem Promotionsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Eine Darstellung der Person von Rechtsanwalt Gubitz findet sich in diesem Artikel der Landeszeitung aus dem Jahre 2013. Für das Nachrichtenmagazin FOCUS gehört Prof. Dr. Michael Gubitz zu den Top-Anwälten Deutschlands im Bereich des Strafrechts. Nachzulesen ist dies im FOCUS-SPEZIAL von September 2019.


Mitgliedschaften

  • Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein (Arge Strafrecht im DAV)
  • Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) e.V.
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV) e.V.
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.

Veröffentlichungen

Praxiskommentar in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht – zu BGH NStZ 2020, 434 ff.: „Ablösung des Pflichtverteidigers“

Der neue Praxiskommentar unseres Kollegen Gubitz in der NStZ befasst sich mit einem Thema, das bislang zu kurz kommt, uns schon länger unter den Nägeln brennt und, anders als die Leitsätze der besprochenen BGH-Entscheidung nahelegen, über die Pflichtverteidigung hinaus reicht. Es geht um das Mandatsverhältnis, Vertrauen und Verstöße gegen Mindeststandards der Verteidigung. Die kritische Reflexion […]