Unser Partner Gubitz vertritt einen der beiden Polizeibeamten, die ab Montag, dem 28. Januar 2019, als erste Auskunftspersonen vom 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der laufenden Wahlperiode vernommen werden.
Die zugrunde liegenden Vorgänge liegen viele Jahre zurück: Bereits im Mai 2011 hatte sich Herr Gubitz an das Innen- und das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein, die Behördenleitung der Kieler Staatsanwaltschaft und den (damals noch bestehenden) Arbeitskreis Mobbing der Landespolizei gewandt. Inhalt seines umfangreichen Schreibens waren dezidierte Vorwürfe der Aktenunterdrückung und -manipulation in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in dem auch mehrere Personen in Untersuchungshaft saßen (zur Klarstellung: An diesem Verfahren war die Kanzlei Gubitz und Partner nicht beteiligt). Die schwerwiegenden Vorwürfe haben sieben Jahre lang niemanden interessiert. Im Jahre 2017 hat der damalige Abgeordnete der Piraten-Partei die Vorgänge öffentlich gemacht. Nach einem breiten Interesse in den Medien wurde dann letztes Jahr der Untersuchungsausschuss eingesetzt.
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