Schwerpunkt: Wirtschaftsstrafrecht
Kontakt Kiel
tel 0431 54 59 770
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einen persönlichen Eindruck vermittelt ein mit der Zeitschrift Stern geführtes Interview aus 2024
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Vita
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Seit 2013 Fachanwalt für Strafrecht
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Seit 2011 Partner der Kanzlei
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2006 Zulassung als Rechtsanwalt
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2005 Lehrtätigkeit bei der Sommerakademie des Instituts für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät der Universität Leipzig im Kloster Lehnin, Brandenburg
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2004 Vertretungsprofessur für Strafrecht und Rechtssoziologie an der Universität Hamburg
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Von 2000 bis 2002 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Michael Köhler an der Universität Hamburg
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Von 1996 bis 2000 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Gerhard Fezer an der Universität Hamburg
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1997 Promotion zum Dr. jur. durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg (Gutachter: Prof. Dr. Michael Köhler und Prof. Dr. Ernst-Joachim Mestmäcker), Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
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1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Kurt Seelmann an der Universität Hamburg
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Von 1986 bis 1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Römisches Recht und Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Hans-Hermann Seiler an der Universität Hamburg
Mitgliedschaften
- Mitglied der Strafverteidigervereinigung Schleswig-Holstein
Veröffentlichungen
Der Strafprozess – Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
Im Deubner-Verlag ist nun in erster Auflage ein neu konzipiertes Hilfsmittel für die Verteidigung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung erschienen. Unsere Partner Lucke und Molkentin sind mit Beiträgen zur Gerichtsbesetzung (Kapitel 2) und zum Urkundsbeweis (Kapitel 21) vertreten. Auf der Homepage des Verlages finden Sie nähere Informationen zu Inhalt und Konzeption des 1.400 Seiten starken Werkes, […]
Neuregelung der Anordnung des Vermögensarrests
Die Partner Molkentin und Gubitz haben für die Neue Juristische Wochenschrift eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 25.10.2017 zur Anordnung eines Arrestes in das Vermögen eines Beschuldigten kritisch besprochen. Es handelt sich um eine der ersten veröffentlichten Entscheidungen nach der Gesetzesänderung zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Sie ist daher von besonderer Relevanz für die Fachöffentlichkeit und die nachfolgende […]
Unternehmensstrafrecht und Haftungsfragen für Kollegen
In einem Beitrag für das Magazin kammer online 03/2017 der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Dr. Molkentin einen Überblick über das sogenannte Unternehmensstrafrecht gegeben und dabei für die Verteidigung von Beschuldigten und Unternehmen zentrale Aspekte herausgearbeitet. Unter anderem geht es um die Sanktionen Geldbuße und Verfall sowie die auf den Verfall bezogenen strafprozessualen Sicherungsmaßnahmen. Über die Neuordnung durch […]
Urteilsanmerkung zur selbständigen Verfallsanordnung
Rechtsanwalt Molkentin hat in der NZWiSt 2014, S. 149 ff., die Entscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 2.1.2014 [2-43/13 (RB), 3 Ss OWi 62/13] besprochen und dabei folgenden Leitsatz formuliert: Eine selbständige Verfallsanordnung nach § 29a OWiG kann den gesamten mit dem ordnungswidrigen Handeln verbundenen Umsatz erfassen, wenn dieses Handeln generell verboten ist und eine der Verwaltungsbehörde […]
Nach der Toleranz
Nach der Toleranz – eine kantische Lektion zum „Kopftuchstreit“, in: Kants Lehre vom richtigen Recht, Mentis Verlag, Paderborn 2008
Das Recht der Objektivität
Das Recht der Objektivität – Hegels Konzept abstrakter Rechtsverfolgung zur Schuldigkeit von Welt und Individiuum; Duncker und Humblot, Berlin 2003