Rechtsbeschwerde gegen Verfallsbetrag in Höhe von 390.000 € erfolgreich


Mit Urteil vom 21. Februar 2013 hatte das Amtsgericht Hamburg gegen eine die von Rechtsanwalt Gubitz und einem Itzehoer Kollegen vertretene Gesellschaft auf den Verfall eines Betrages in Höhe von 390.000,- € erkannt. Der „Verfall“ ist die Abschöpfung des Geldes, das durch eine rechtswidrige Tat, hier eine Ordnungswidrigkeit, erlangt wurde. Das amtsgerichtliche Urteil ist nun am 2. Januar vom […]

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