Wirtschaftsstrafrecht: „WiWo-Top-Kanzlei“ und „WiWo-Top-Anwalt“


Anerkennung für Dr. Ole-Steffen Lucke und die Kanzlei ingesamt:In der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „Wirtschaftsstrafrecht“ wurde Gubitz und Partner als „TOP Kanzlei 2020“ ausgezeichnet und unser Kollege Lucke als „TOP Anwalt 2020“ im Wirtschaftsstrafrecht empfohlen.Das Handelsblatt Research Institute befragte mehr als 1000 Juristen aus 150 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, die renommiertesten Kollegen zu […]

Weiterlesen...

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung


Unser Mandant war zunächst zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. In einem späteren Verfahren erhielt er dann noch eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen, ohne dass mit der vorherigen Freiheitsstrafe eine sog. nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) erfolgte. Die Staatsanwaltschaft hat die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (§ 460 StPO) […]

Weiterlesen...