Unser Partner Gubitz vertritt einen der beiden Polizeibeamten, die ab Montag, dem 28. Januar 2019, als erste Auskunftspersonen vom 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der laufenden Wahlperiode des Landes Schleswig-Holstein vernommen werden.

Die zugrunde liegenden Vorgänge liegen viele Jahre zurück: Bereits im Mai 2011 hatte sich der Kollege Gubitz an das Innen- und das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein, die Behördenleitung der Kieler Staatsanwaltschaft und den (damals noch bestehenden) Arbeitskreis Mobbing der Landespolizei gewandt. Inhalt seines umfangreichen Schreibens waren dezidierte Vorwürfe der Aktenunterdrückung und -manipulation in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in dem auch mehrere Personen in Untersuchungshaft saßen (zur Klarstellung: An diesem Verfahren war die Kanzlei Gubitz und Partner nicht beteiligt). Die schwerwiegenden Vorwürfe haben sieben Jahre lang niemanden interessiert. Im Jahre 2017 hat der damalige Abgeordnete der Piraten-Partei die Vorgänge öffentlich gemacht. Nach einem breiten Interesse in den Medien wurde dann letztes Jahr der Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Weitere Informationen finden Sie hier, einen aktuellen Artikel der Kieler Nachrichten hier.

Der Verlauf der Untersuchungen des Ausschusses und die öffentliche Berichterstattung hierüber gibt Anlass zu folgender Zwischenbemerkung:

Die ursprüngliche Kritik der Ermittler R. und H. an der Aktenführung in der SOKO Rocker war vollkommen berechtigt, rechtsstaatlich dringend nötig und inhaltlich zutreffend. Bis heute ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich geworden, dass Teile der im Schriftsatz unseres Partners Gubitz vom 2. Mai 2011 sachlich und knapp zusammengefassten Darstellung unzutreffend sind. Die Beamten R. und H. hatten also Recht und haben sich rechtsstaatlich korrekt verhalten.

Einen Dank haben sie bis heute – fast 9 Jahre später – nicht erhalten. Herr H. wurde gegen seinen Willen versetzt und – für uns als anwaltliche Vertreter von Herrn H. besteht daran keinerlei Zweifel – gemobbt.

Weil bislang nicht in aller Deutlichkeit gesagt wird, dass es rechtlich völlig einwandfrei war, was die beiden Beamten im Jahr 2010 gemacht haben, gleichzeitig aber ein Untersuchungsausschuss läuft (bezogen auf das Fehlverhalten Anderer), der medial begleitet wird, dauert das Mobbing und damit auch die enorme psychische Belastung an. Der zuständige Oberstaatsanwalt stellt vor dem Ausschuss unseren Mandanten an den Pranger, will sich aber bei seiner Vernehmung gar nicht mehr erinnern, dass er das Verhalten von Herrn H. im Mai 2011 in einer Führungsrunde noch genau entgegengesetzt beurteilt hat und damals die Vorgesetzten „massiv kritisiert“ hat (Zitat aus einem Vermerk des stellvertretenden Leiters der Polizeiabteilung).

Welchen Sinn ergeben Fragen, die darauf hinauslaufen, dass Herr H. damals noch mehr hätte kritisieren müssen, etwa, dass auch weitere  Aussage des Hinweisgebers nicht verschriftlich wurden (Peter B. hätte gar nicht zugestochen) oder den Umgang mit dem gefundenen InPol-Vermerk? Herr H. wurde doch schon für sein Zuviel an Kritik von den Vorgesetzten gemaßregelt! Welchen Sinn ergeben Vorhalte, Herr H. hätte seinerseits gegen Vorschriften verstoßen, als er auf Verschriftlichung bestand? Wäre das zutreffend, wäre dem PUA der Boden entzogen und es hätte stattdessen 2010 ein Disziplinarverfahren gegen die beiden Aufklärer eingeleitet werden müssen.

Da es keine Zweifel an der Richtigkeit der Behauptungen der Beamten H. und R. zum hier interessierenden Kerngeschehen gibt, im Gegenteil, diese Behauptungen durch die bisherigen Vernehmungen auch der damaligen Gegenspieler, wie beispielsweise des Herrn E. und das Verhalten des V-Mann-Führers gegenüber dem Ausschuss bestätigt werden, führt die haltlose Kritik an Herrn H. vom Untersuchungsgegenstand weg und vernebelt die aufklärungsbedürftigen Fragen nach den strukturellen Problemen und dem Fehlverhalten der Führungskräfte!