Durchsicht von Daten durch die GVU ist rechtswidrig


Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde bei dem Mandanten eine größere Anzahl von Datenträgern sichergestellt. Die Polizei vermutete, dass sich darauf urheberrechtlich geschützte Daten, z.B. Filme, befanden. Mit der Prüfung, ob tatsächlich Verstöße gegen das Urhebergesetz (UrhG) vorlagen, betraute die Staatsanwaltschaft die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Gegen diese Anordnung wandte sich Rechtsanwalt Schaar […]

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