Vita
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2014: Promotion zum Dr. jur. (Gutachter: Prof. Dr. Monika Frommel und Prof. Dr. Heribert Ostendorf)
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Seit 2013 Fachanwalt für Strafrecht
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Seit 2011 Partner der Kanzlei
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Seit 2011 Lehrbeauftragter für Vernehmungslehre
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Von 2004 bis 2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sanktionenrecht und Kriminologie, Prof. Dr. Frommel, an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Mitgliedschaften
- Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidiger-Vereinigung
Veröffentlichungen
Der Grundtatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB
Im Januar 2014 wurde die Promotionsschrift von Rechtsanwalt Dr. Schaar veröffentlicht. Die Arbeit trägt den Titel „Der Grundtatbestand des Menschhandels zur sexuellen Ausbeutung in § 232 Abs. 1 StGB – Versuch einer Rechtsgutsbestimmung und teleologische Reduktion unter besonderer Berücksichtigung des Prostitutionsgesetzes“. Menschenhandel bedeutet, die Zwangslage oder Hilflosigkeit eines Menschen zu bestimmten Zwecken auszunutzen. Der Tatbestand […]
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung
„Menschenhandel“, illegale Migration und die EU-Osterweiterung, in: Thiée, Philipp (Hg.), Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird, Berlin 2008, S. 101 – 116.
Rezension zu Tobias Singelnstein; Peer Stolle:
Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, in Neue Kriminalpolitik 2006, S. 159.
Werbung für Sexualkontakte durch Prostituierte
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 13. Juli 2006, Neue Kriminalpolitik 2006, S. 150-151.
Zu § 232 Abs. 1 StGB, Menschenhandel:
Einwände gegen den am 19.05.2005 neu gefassten Straftatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB, Neue Kriminalpolitik 2005, S. 61-63. (zusammen mit Prof. Dr. Monika Frommel)