Zu den Hintergründen des Verfahrens hier, mit weiteren Verweisen.

Heute fand also nun die mündliche Verhandlung sowohl über die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die der Verteidigung statt. Herr Nommensen wird von unseren Kollege Gubitz und Molkentin verteidigt, Kollege Molkentin war in Leipzig. Dort hat er vor dem 5. Strafsenat des BGH noch einmal die wesentlichen Punkte unser schriftlich ausführlich vorgetragenen Argumentation vorgetragen. Diese richteten sich u.a. auch gegen einen Teil der Strafzumessung des Urteils, aber vor allem auch gegen die Angriffe von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil.

Die Kritik der Verteidigung an der Strafzumessung des Urteils lässt sich so zusammenfassen: Die Auswirkungen der Taten auf den Angeklagten selbst waren in menschlicher, beruflicher, aber auch vor allem gesundheitlicher Hinsicht verheerend. Letzteres ist Folge auch der Berichterstattung über das Verfahren, die unter Ausbreitung auch unappetitlicher Einzelheiten über das normale, von einem Angeklagten zu ertragende Maß hinausgehen. Unsere Kollegen hatten im Verlauf des Verfahrens insoweit auch immer wieder die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Kiel kritisiert. Diese hatte sich dann im Prozess auch dagegen gewehrt, dass ein entsprechendes Attest über den Gesundheitszustand von Herrn Nommensen in die Verhandlung eingeführt wird. Letztlich ist dann dieser Aspekt auch im Urteil nicht ausreichend gewürdigt worden. Der Generalbundesanwalt ist der Verteidigung insoweit gefolgt, als er beantragt hat, auch hierüber mündlich zu verhandeln.

Die Staatsanwaltschaft Kiel und ihr folgend auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein griffen mit ihrer Revision vier Freisprüche wegen einzelner Taten sowie die Strafzumessung an.

Der Bundesgerichtshof hat nun heute nach langer Verhandlung mit einem intensiven Austausch der wechselseitigen Argumente das Urteil des Landgerichts Lübeck in Teilen aufgehoben. Die Sache muss neu verhandelt werden. Dabei müssen bestimmte Feststellungen und Abwägungen nachgeholt werden. Die Verteidigung bedauert trotz ihres Teilerfolges dieses Ergebnis. Wie bereits mitgeteilt, hätte Herr Nommensen auch die bisherige Verurteilung akzeptiert. Die Revision wurde nur eingelegt und begründet, um ein Gegengewicht zur Revision der Staatsanwaltschaft zu bilden. Unsere Kollegen hätten Herrn Nommensen einen erneuten Prozess gerne erspart. Herr Nommensen hat mit einem umfassenden Geständnis Verantwortung für sein Handeln übernommen und die Hintergründe erläutert. Die Verteidigung ist zuversichtlich, dass die neue Verhandlung nicht zu einer völligen Neubewertung des Geschehens und damit auch nicht zu einer erheblichen Erhöhung des Strafmaßes führen wird. In der mündlichen Urteilsbegründung hat die Senatsvorsitzende ausdrücklich festgehalten, dass eine „kategoriale Verfehlung“ des schuldangemessenen Strafmaßes nicht vorgelegen hat.

Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier.