Die Verfahrensgeschichte finden Sie hier, auch unsere teilweise harsche Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft haben wir dort sachlich begründet.

Am 15. Februar 2024 wird der BGH in Leipzig auf Antrag des Generalbundesanwalts über die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung verhandeln.

Villa Sack, BGH Leipzig

 – Villa Sack, BGH Leipzig –

Von weiten Teilen der Revision der Staatsanwaltschaft hat sich der Generalbundesanwalt beim BGH bereits distanziert. Aber auch die verbleibenden Angriffe auf das sehr ausgewogene Urteil des Landgerichts Lübeck sind nicht gerechtfertigt.

Herr Nommensen hat mit sich mit einer umfangreichen Äußerung zur Sache seiner Verantwortung gestellt und den Hintergrund der damaligen Geschehnisse erläutert. Er ist bestraft worden und könnte diese Strafe akzeptieren. Zu einer wechselseitigen Rücknahme der Rechtsmittel war die Staatsanwaltschaft leider nicht bereit. Sie möchte immer noch eine sehr viel härtere Bestrafung von Herrn Nommensen erreichen.

Die Verteidigung tritt dem entgegen und verfolgt mit ihrer Revision einen begrenzten Punkt zur Strafzumessung.

Das Weitere entnehmen Sie gerne unserer Medieninformation.

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