Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat nunmehr mitgeteilt, dass das Land Schleswig-Holstein kein Rechtsmittel gegen das Urteil vom 26. Juni 2020 eingelegt hat. Damit hat die Klage der Schleswig-Holsteinischen Landesbeauftragten für Datenschutz Marit Hansen gegen die Staatsanwaltschaft Kiel Erfolg und es wird vom Gericht rechtskräftig eine unangemessen lange Verfahrensdauer bzw. eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt.

Unsere Partner Dr. Gubitz und Dr. Molkentin, die Frau Hansen in dem Verfahren vertreten haben, begrüßen die Anerkennung des Urteils durch die Justiz und die darin hoffentlich zum Ausdruck kommende späte Einsicht, dass im Verfahren gegen Frau Hansen schwere Fehler gemacht worden sind.

Das Urteil wurde bereits im Justizministerialblatt veröffentlicht.

Zuletzt haben wir hier über das Verfahren berichtet.

Eine persönliche Erklärung von Frau Hansen finden Sie hier.