Im Strafverfahren gegen den Polizeigewerkschafter Nommensen (wir haben darüber an dieser Stelle laufend berichtet, hier finden Sie unsere letzte Medieninformation) hatten die Ermittlungsbehörden auch sensible Datenbestände bei Dataport (dem Informations- und Kommunikations-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung für die vier Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt) gesichert, ohne dass ein entsprechender Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss vorlag.
Das mit einer Überprüfung dieses Polizeieinsatzes beauftragte ULD hat nun festgestellt, dass eine sogenannte Sicherungskopie ohne Klärung der rechtlichen Voraussetzungen erstellt wurde. Für künftige Fälle müsse eine Abstimmung mit Verantwortungsträgern bei der Polizei erfolgen. Insbesondere müsse zunächst geprüft werden, „ob Dataport überhaupt Adressat des jeweiligen Beschlusses“ ist.
Es kann nur mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen werden, dass es eines solchen Hinweises bei einem Dienstleister, der höchst sensible Daten verwaltet, bedarf. Die Klarstellung ist dennoch zu begrüßen, weil sie dem Vorgehen von Dataport und Polizei Grenzen setzt.