Vor 10 Tagen haben im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Schleswig-Holstein Durchsuchungen statt gefunden. Hier die Berichterstattung des NDR. Herr Nommensen wird von unserem Kollegen Gubitz verteidigt. Dieser kritisiert die Einleitung des Strafverfahrens und den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse. Nachfolgend seine Stellungnahme (und eine Erklärung dazu, wieso die Verteidigung sich überhaupt gehalten sehen kann, an die Öffentlichkeit zu gehen, hier):

Am 2. September hat die Verteidigung gegen die Durchsuchungsbeschlüsse Beschwerde eingelegt.

Am 5. September hat das Amtsgericht den Beschwerden nicht abgeholfen und die Sache zur Entscheidung dem Landgericht vorgelegt. Eine Auseinandersetzung mit den nachfolgend und auch in der Beschwerdebegründung genannten Argumenten hat nicht stattgefunden. Dass das Gericht trotz entgegenstehender Fakten an seinen Beschlüssen festhält, ist außerordentlich bedauerlich. Nun muss das Landgericht über die Beschwerde entscheiden.

Die Durchsuchungsbeschlüsse beruhen auf mehreren erwiesenermaßen falschen Annahmen und Behauptungen in der Akte.
So ist es nicht zutreffend, dass Herr Nommensen überhaupt Zugang zu allen Informationen hatte, deren Verrat ihm nun vorgeworfen wurde. Dies hätten Staatsanwaltschaft und Gericht der Akte bereits zum Zeitpunkt der Durchsuchung entnehmen können, mittlerweile wird es aber auch durch die Zeugenaussage eines Vorgesetzten bestätigt. Es ist völlig unverständlich, dass diese Fakten von den Strafverfolgungsbehörden nach wie vor ignoriert werden.

Herrn Nommensen werden zwei Taten vorgeworfen. Hinsichtlich beider sind nicht alle Personen, die über die verratenen Informationen verfügten, namentlich ermittelt worden, es ist nicht einmal klar, wie viele es insgesamt sind; ganz offensichtlich hatte man sich vorschnell auf Herrn Nommensen eingeschossen. Damit wurden die Durchsuchungsbeschlüsse auf völlig unzureichende Ermittlungsergebnisse gestützt.

Auch ganz abgesehen davon, dass die Durchsuchungsbeschlüsse auf falschen Annahmen beruhen, ist es völlig unschlüssig, für verdächtig zu halten, dass Herr Nommensen angeblich zum Kreis der Eingeweihten gehörte. Es gibt in Schleswig-Holstein zahlreiche weitere Fälle, in denen rechtswidrig Informationen an die Presse gegeben wurden. Die Namen derer, die über die geheimen Informationen verfügten, finden sich in der Akte allerdings nicht. Damit bleibt völlig offen, ob es nicht noch viel mehr Personen gibt, die nach diesen Kriterien verdächtig wären. Auch insoweit ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen eine vorschnelle Festlegung auf Herr Nommensen erfolgt.

Es ist auch nicht einmal klar, ob es nicht verschiedene Personen waren, die die beiden Herrn Nommensen vorgeworfenen Taten begangen haben. Damit ist auch die in der Presse zitierte Aussage von Herrn OStA Hadeler, dass angeblich nur Herr Nommensen in der Schnittmenge der informierten Personen bei diesen beiden Fällen gewesen sei, ohne jeden Erkenntniswert. Es ist auch überhaupt nicht nachvollziehbar, nur genau diese zwei Fälle für eine solche Einschätzung in den Blick zu nehmen.

Die Verteidigung nimmt zur Kenntnis, dass ein Seelsorger es für richtig gehalten hat, seine Wahrnehmungen von bestimmten Vorgängen an die Polizeiführung zu melden. Eine solche Berufsauffassung soll hier nicht weiter kommentiert werden. Der Zeuge hat den neben ihm sitzenden Herrn Nommensen offenbar sehr genau beobachtet und dessen Kontakt per WhatsApp mit einem Journalisten ausgespäht. Es ging in dem beobachteten Chat aber nicht um Geheimnisse, sondern um Bewertungen von Personen und Verhalten. Offenbar gefielen diese Inhalte dem Seelsorger nicht und er hat sie gemeldet. Seine Wahrnehmungen sind aber vollkommen irrelevant für die Vorwürfe gegen Herrn Nommensen.

Außerdem ist Herr Nommensen Pressesprecher einer Polizeigewerkschaft. Es ist vor diesem Hintergrund geradezu absurder Unsinn, den Verdacht gegen ihn nun mit seinen Kontakten zur Presse zu begründen.

Es hat zudem eine Durchsuchung bei Dataport stattgefunden. Ein Durchsuchungsbeschluss für dieses Objekt in Kiel existiert in der Akte nicht. Die Verteidigung hält schon deshalb auch diese Durchsuchung für rechtswidrig und hat daher die Landesbeauftragte für Datenschutz eingeschaltet.

Mittlerweile lässt sich auch die Deutsche Polizeigewerkschaft anwaltlich (vom Kollegen Pause, Kiel) vertreten und hat ebenfalls gegen den Durchsuchungsbeschluss Beschwerde eingelegt.