Vorbemerkung: Wir veröffentlichen den Ausgang bestimmter Strafverfahren, in denen Kollegen der Kanzlei als Verteidiger tätig waren, vor allem aus folgendem Grund: Es gibt zahlreiche Fälle, in denen über die Einleitung eines Verfahrens medial intensiv und mit der Ausbreitung aller zu diesem Zeitpunkt noch völlig unbewiesenen Details berichtet wird. Bestätigen sich die Vorwürfe nicht und enden die Ermittlungen mit Freispruch oder sogar der Einstellung des Ermittlungsverfahrens noch vor einem Hauptverfahren, ist die öffentliche Darstellung von Presse, Funk und Fernsehen in nahezu allen Fällen sehr viel zurückhaltender. Schon das ist für die Beschuldigten äußerst ärgerlich, verstärkt wird die Wirkung der Berichterstattung aber noch dadurch, dass das Internet nicht vergisst. Wir halten es daher – nach Rücksprache mit den betreffenden Mandanten – für richtig, in solchen Fällen hier über unsere Homepage ein Gegengewicht zu schaffen.

Das Strafverfahren gegen Dieter Büddefeld, den Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Schleswig-Holsteinischen Innenministerium, ist beendet. Herr Büddefeld wurde von unserem Partner Rechtsanwalt Gubitz verteidigt.

Für die Verteidigung kommt es keineswegs überraschend, dass das Strafverfahren nach einem Jahr akribischer Ermittlungsführung durch die Staatsanwaltschaft Kiel ohne Schuldfeststellung endet. Herr Büddefeld ist damit unschuldig. Zahlreiche Zeuginnen wurden angehört, aber eine Rechtfertigung für eine Anklage hat sich aus diesen Vernehmungen nicht ergeben. Im Gegenteil: Verschiedene Zeuginnen haben Herrn Büddefeld entlastet, u.a. hat eine enge Mitarbeiterin Herrn Büddefeld als „fürsorglich“ beschrieben und vor allem auch als jemanden, der immer die Interessen der Sicherheitsbehörde im Blick hatte.

Die nunmehr vorgenommene Einstellung des Verfahrens (unter der Auflage, 2.000,- € an den Kinderschutzbund zu zahlen) stellt sicherlich kein Wunschergebnis für Herrn Büddefeld dar. Herr Büddefeld hat ihr aber letztlich nach intensiver Prüfung und Abwägung zugestimmt, um dieses Verfahren nun zu beenden und den Zeuginnen und auch seiner Person eine weitere Auseinandersetzung und die damit verbundene mediale Resonanz zu ersparen. Es soll damit nun ein Schlussstrich unter ein Verfahren gezogen werden, dessen öffentliche Darstellung von Anfang an völlig überzogen war.

Herr Büddefeld hat uns ausdrücklich gebeten, seinen Dank an die Kollegen, Freunde und insbesondere seine Lebensgefährtin und die Töchter auszusprechen, die ihn in dieser schweren Zeit unterstützt und trotz der einseitigen Berichterstattung keinen Augenblick an seiner Unschuld gezweifelt haben.

Hier finden Sie auch die Medieninformation der Staatsanwaltschaft zum Verfahrensende.