Für unsere Mandant:innen ist es nur selten erstrebenswert, wenn sich die öffentliche Aufmerksamkeit auf ihr Verfahren richtet. In der überwiegenden Anzahl unserer Fälle ist daher auch Diskretion oberstes Gebot. In Einzelfällen veröffentlichen wir aber Stellungnahmen zum Ausgang oder auch Zwischenstadien unserer Strafverfahren. Dies hat folgenden Grund: Es gibt Fälle, in denen über die Einleitung eines Verfahrens medial intensiv und mit der Ausbreitung aller zu diesem Zeitpunkt noch völlig unbewiesenen Details berichtet wird. Bestätigen sich die Vorwürfe nicht und enden die Ermittlungen mit Freispruch (oder sogar der Einstellung des Ermittlungsverfahrens noch vor einem Hauptverfahren), ist die öffentliche Darstellung von Presse, Funk und Fernsehen in nahezu allen Fällen sehr viel zurückhaltender. Schon das ist für unsere Mandant:innen äußerst ärgerlich, verstärkt wird die Wirkung der Berichterstattung aber noch dadurch, dass das Internet nicht vergisst. Wir halten es daher – natürlich immer nur nach Rücksprache mit den betreffenden Mandant.innen – für richtig, in solchen Fällen hier über unsere Homepage ein Gegengewicht zu schaffen.