Zwei der Kernstücke des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften betreffen die Einziehung und Vorschriften zur Revision. Der Ausschuss Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Berichterstatter war neben dem Kollegen Prof. Dr. Knauer aus München unser Kollege Prof. Dr. Gubitz. Die Kritik der Kollegen an der geplanten Neufassung der Vorschriften zur Einziehung (§ 459g Abs. 5 StPO) und Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 S. 2 StPO) finden Sie hier. Und die Stellungnahme zum vorangehenden Referentenentwurf aus dem letzten Jahr finden Sie hier.