Auch die zweite Runde im Prozess um die sog. Cannabis-Connection begann schleppend (Bericht zum ersten Durchgang hier). Nach einer mehrwöchigen Unterbrechung fand am Montag, dem 19.11.2018, der dritte Hauptverhandlungstag in Schleswig statt.

Angesetzt für diesen Tag war ursprünglich die Vernehmung dreier Zeugen. Doch dazu kam es nicht. Stattdessen rügten unser Partner Rechtsanwalt Dr. Schaar und weitere Verteidiger Verstöße gegen elementare Vorschriften der Strafprozessordnung mit der Folge, dass aus Sicht der Verteidigung bestimmte Beweismittel nicht eingeführt und verwertet werden dürfen.

So hatte es eine nicht protokollierte staatsanwaltschaftliche Beschuldigtenvernehmung gegeben. Hiervon wurden die Verfahrensbeteiligten durch die Staatsanwaltschaft erst nach erneutem Beginn der Hauptverhandlung und auf beharrliches Drängen der Verteidigung durch einen Vermerk in Kenntnis gesetzt.  Aus Sicht der Verteidigung legt der Inhalt dieses Vermerks unter anderem die Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden sowie Belehrungsverstöße auf Seiten der Staatsanwaltschaft nahe, die insgesamt den Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahrens in Frage stellen.

Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.