Der von unseren Kollegen Dr. Schaar und Schmidt verteidigte Fahrer eines Geldtransporters wurde am gestrigen Tage wegen der Entwendung eines Millionenbetrages zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Landgericht Kiel bewertete das Verhalten der zwei Angeklagten als Diebstahl mit Waffen, welcher gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht ist.

Das Landgericht Kiel blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, welche Freiheitsstrafen in Höhe von bis zu sechs Jahren beantragt hatte. Die Haftbefehle gegen die Angeklagten wurden außer Vollzug gesetzt. Beide konnten daher mit Urteilsverkündung nach längerer Untersuchungshaft wieder nach Hause zu ihren Familien.

Entgegen anders lautenden Meldungen in Medien, etwa in den Kieler Nachrichten oder bei SpiegelOnline, wurde unser Mandant gerade nicht wegen „Raubes“ (§ 249 StGB) verurteilt. Dieser Unterschied ist deshalb wichtig, weil der Tatbestand des Raubes eine (zumindest angedrohte) Gewaltanwendung erfordert. Eine solche war hier aber gar nicht erforderlich, weil die Geldtransportfirma die entsprechenden Sicherungsmechanismen („Bundesbank-Modus“) nicht aktiviert hatte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Unsere Kollegen prüfen einen solchen Schritt noch.