Wir hatten hier berichtet, dass unser Partner Dr. Schaar und weitere Verteidiger im zweiten Durchgang des Prozesses um die sog. Cannabis-Connection einen Verwertungswiderspruch wegen verbotener Vernehmungsmethoden erhoben hatten. Der Vorsitzende hat nun zu Protokoll gegeben, dass auch die Kammer von einer Unverwertbarkeit ausgeht. Die frühere Aussage des von Rechtsanwalt Dr. Schaar verteidigten Angeklagten kann damit weder durch Verlesung noch durch Vernehmung der beteiligten Verhörspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt noch zum Gegenstand von Fragen oder Vorhalten gemacht werden.