Am 21.12. begann vor dem Landgericht Kiel ein Prozess wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges (sog. Polizistentrick). In dem Verfahren verteidigt unser Partner Rechtsanwalt Gubitz gemeinsam mit dem geschätzten Kollegen Dr. Jürgen Meyer aus Verden. Am ersten Hauptverhandlungstag sahen sich beide Verteidiger gehalten, dem Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) Gehör zu verschaffen. Kurze Zeit vor der Hauptverhandlung war ein ursprünglich zuständiger Richter ausgewechselt und – ohne einen entsprechenden Beschluss – durch eine Kollegin ersetzt worden. Da die Sache in der sogenannten Zweierbesetzung (§ 72 Abs. 2 GVG) verhandelt werden soll, bedeutet dies, dass die Hälfte der Berufsrichter ohne entsprechende Rechtfertigung ausgewechselt wurde und der Verstoß gegen ein grundgesetzlich gewährleistetes Recht auf der Hand lag.

Die Rechtsauffassung der Verteidigung wurde nun durch einen Beschluss des Landgerichts bestätigt und der Besetzungsrüge statt gegeben. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt und muss nun von neuem begonnen werden. Hieran ist zu kritisieren, dass das Gericht trotz der entstandenen Verzögerung des Verfahrens und des Überschreitens der 6-Monats-Frist (binnen derer gegen einen in Haft befindlichen Angeklagten ein Urteil ergangen sein, § 121 Abs. 1 StPO, zumindest aber die Hauptverhandlung begonnen haben soll, § 121 Abs. 3 StPO) die Untersuchungshaft andauernd lässt. Die Verteidigung hält dies für einen weiteren Rechtsbruch.

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