Am heutigen sowie den drei vorangegangenen Hauptverhandlungstagen hat der vom Gericht beauftragte historische Sachverständige sein Gutachten erstattet. Der nächste Hauptverhandlungstermin wird in zwei Wochen stattfinden. Die Verteidigung wird eine Erklärung zur bisherigen Beweisaufnahme abgeben. Die Beweisaufnahme soll dann zunächst auf Antrag mehrerer Nebenklägervertreter:innen mit ersten Vernehmungen überlebender Tatopfer fortgesetzt werden. Das Gutachten des Sachverständigen wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Der Verteidigung wurde heute auch Gelegenheit gegeben, ihren Verwertungswiderspruch hinsichtlich früherer Angaben zu verlesen.
Den vorangehenden Beitrag zu diesem Verfahren finden Sie hier, siehe auch das Opening Statement der Verteidigung sowie unseren Ausgangsbeitrag zur Verteidigung in einem der letzten NS-Prozesse.