Unser Kollege Martin Schaar hat auf dem 35. StPO-Nordseetreffen des Deutsche Strafverteidiger e.V. einen Vortrag zum Thema „Verteidigung gegen die Einziehung im Rahmen von § 459g StPO“ gehalten. Den Schwerpunkt des Beitrags bildete die Vorschrift des § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO. Diese Norm sieht vor, dass die Vollstreckung auf Anordnung des Gerichts unterbleibt, soweit sie unverhältnismäßig wäre. Hierauf zugeschnitten hat unser Kollege den Regelungsgehalt der Vorschrift, das damit verbundene Verteidigungspotenzial sowie die Entscheidungspraxis der Rechtsprechung erläutert.

 

Rechtanwalt Dr. Martin Schaar

 

Es war insgesamt eine sehr schöne Veranstaltung mit interessanten Vorträgen. Einen guten Einblick erhalten nun auch Nichtteilnehmer:innen mit der für den Vortrag erstellten Präsentation des Kollegen.