Seit mehreren Jahren lehrt Dr. Momme Buchholz bereits das Strafprozessrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit als Strafverteidiger in unserer Kanzlei ist Dr. Buchholz nun auch noch (Zweit-)Prüfer für die Kriminalwissenschaften (SP 2) in der universitären Schwerpunktsbereichsprüfung.
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Die Berufung zeigt die Wertschätzung, die die Hochschule den Rechtskenntnissen unseres Kollegen entgegenbringt, und schärft aufs Neue das fachliche Profil von Gubitz und Partner.