Der erste Untersuchungsausschuss der laufenden Legislaturperiode in Schleswig-Holstein versucht seit über einem Jahr, Vorgänge im Landeskriminalamt, die fast 10 Jahre zurück liegen, aufzuklären. Gegen hohe Polizeibeamte werden Vorwürfe erhoben, die von falschen Aktenvermerken und unterdrückten Beweisen bis zu Führungsversagen und Mobbing reichen (hierzu bspw. dieser KN-Artikel). Weil unser Kollege Gubitz als Beistand des wichtigen Zeugen H. beteiligt ist, haben wir hier schon ausführlich berichtet.
Mittlerweile hat die Aufklärung des sogenannten Mobbingkomplexes begonnen und es wurde am Montag, dem 3. Februar, ein ehemaliger Polizeiarzt, zur damaligen Zeit auch behandelnder Arzt des Zeugen H. und vor allem auch stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Mobbing der Landespolizei, vernommen. Der Arbeitskreis ist mittlerweile aufgelöst worden. Unser Kollege Gubitz fasst die Vernehmung vom Montag zusammen:
Der Zeuge war als Polizeiarzt seit 2004 im Arbeitskreis Mobbing an dem Versuch der Aufklärung beteiligt und zieht wörtlich folgende Bilanz: „Dieser Fall überstrahlt alles“. Seine Befragung durch den Abgeordneten Dolgner hat eindrucksvoll ergeben, dass unser Mandant, unmittelbar nach dem er die Vorwürfe erhoben hat, gemobbt wurde, indem ohne ausreichende medizinische Grundlage und formelles Verfahren seine Dienstfähigkeit in Frage gestellt und er wahrheitswidrig als selbstmordgefährdet dargestellt wurde. Die Vernehmung hat weiter ergeben, dass derjenige, gegen den sich die Mobbingvorwürfe richten, selbst entscheidenden Einfluss auf die Ermittlungen genommen hat und ständig über den Stand informiert wurde, so auch darüber, dass ihm in einem Zwischenergebnis vom Mobbinggremium ein nicht-mitarbeiterfreundlicher Führungsstil vorgeworfen wurde (siehe auch hier und hier). Dabei bestand die besondere Schwierigkeit bei der Aufklärung doch gerade darin, dass alle, die Auskünfte geben konnten, dem Druck ausgesetzt waren, gegen Vorgesetzte aussagen zu müssen. Der Zeuge hat überzeugend auch wesentlichen Aussagen des ehemaligen Leiters der Polizeiabteilung im Innenministerium widersprochen, etwa der, dass der Arbeitskreis Mobbing gar keine Berechtigung hatte, und das wie folgt kommentiert: „Da kann ich mich schon drüber aufregen“, die Arbeit „war sehr wertvoll“ für die Landespolizei, wurde aber durch das Verhalten des Verantwortlichen im Ministerium „ad absurdum“ geführt.
Am nächsten Montag werden weitere Zeugen vernommen.