Steuerberater- und Anwaltskanzleien sollten auf Durchsuchungen vorbereitet sein. Zoll, Polizei, Steuerbehörde, Staatsanwaltschaft kommen nicht nur zu Verdächtigen, sondern auch zu Unverdächtigen, soweit bei diesen Beweismittel vermutet werden. Damit rücken natürlich auch die Beraterbüros in das Interesse von Ermittlern. Inhaber/innen von Kanzleien müssen also jederzeit mit derartigen Hausbesuchen rechnen und sie haben auch ihre Mitarbeiter/innen insoweit zu schulen. Es besteht ansonsten das Risiko des Geheimnisverrats gegenüber den Mandanten, aber auch der Verschlechterung der eigenen Position, sollte sich tatsächlich einmal der Verdacht auch gegen die Berufsgeheimnisträger richten.

Nachstehend ein Merkblatt, das zusammen mit einer entsprechenden Schulung Ihre Kanzlei für die Krisensituation fit macht:

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