Rechtsanwalt Schaar verteidigt gemeinsam mit dem Hamburger Kollegen Rechtsanwalt Lino Peters in einem am Amtsgericht Hamburg Mitte geführten Verfahren im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Anfang Juli. Dem aus Frankreich stammenden Mandanten wird von der Staatsanwaltschaft versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateineinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 22 StGB; 114 Abs. 2, 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB). Er soll in der Nacht zum 7. Juli einen Polizeibeamten mit einer Flasche beworfen haben. Er befand sich seitdem in Untersuchungshaft.
Schon der erste Prozesstag am 29. September verlief turbulent. Der Publikumsandrang war groß und der Sitzungsaal zu klein, der Öffentlichkeitsgrundsatz also nicht gewahrt, was von den Anwälten auch gerügt wurde. Ausgesetzt wurde der Prozess dann aufgrund eines weiteren Antrages der Verteidiger. Grund hierfür war, dass ihnen von den Ermittlungsbehörden ausgewertete Videoaufzeichnungen nicht zur Verfügung gestellt worden waren.
Am 3. November sollte das Verfahren fortgesetzt werden. Der Beginn der Verhandlung verzögerte sich zunächst, da vergessen worden war, den Angeklagten zu laden. Dies hatte zur Folge, dass der Mandant erst mit über einstündiger Verspätung aus der JVA zum Gericht gebracht wurde. Derweil hatte die Verteidigung beanstandet, dass die in Rede stehenden Videoaufzeichnungen nach fünf Wochen immer noch nicht zur Akte gelangt waren. Das Verfahren musste aus diesem Grund erneut ausgesetzt werden. Die daraufhin beantragte Haftprüfung führte zum Erfolg. Der Mandant wurde gegen Auflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.