Vor dem Landgericht Flensburg wird derzeit gegen die ehemaligen Geschäftsführer zweier Firmen verhandelt, die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitssuchende durchgeführt haben. Der Kreis Schleswig-Flensburg hatte damit Leistungen nach dem SGB ausgelagert.
In beiden Firmen wurden unbestreitbar hohe Gewinne erzielt. Den Beschuldigten wird jedoch in einer komplizierten Konstruktion der Staatsanwaltschaft Untreue zulasten der vom Kreis beauftragten Firma (einer „Tochter“ der Kreishandwerkerschaft) vorgeworfen. Dies soll durch Einschaltung der weiteren Firma als Subunternehmerin geschehen sein.
Partner Dr. Molkentin, der einen der Angeklagten verteidigt, ist dem Konstrukt der Staatsanwaltschaft mit einem Opening Statement entgegengetreten. Dort hat er ausgeführt, dass die Vorwürfe nach den von 2006 bis 2011 dauernden Ermittlungen zunächst vollkommen anders gelagert waren. Danach sollte die beauftragte Firma nämlich den Kreis Schleswig-Flensburg betrogen und laufend hohe Beträge zu Unrecht vereinnahmt haben. Dreieinhalb Jahre später war von diesen Vorwürfen nichts mehr übrig; in einem Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 18. November 2014 heißt es insoweit:
„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließen sich für eine Vielzahl ursprünglich in die Ermittlungen einbezogener Sachverhalte keine Straftaten konkretisieren. Dies gilt insbesondere für die ursprünglichen Betrugsvorwürfe.“
Inzwischen hatte die Staatsanwaltschaft allerdings ein neues Opfer ausgemacht: die beauftragte Firma selbst.
Über den ersten Hauptverhandlungstag hat das Flensburger Tageblatt berichtet (Artikel vom 14. Mai 2016).
Die Beweisaufnahme hat die Vorwürfe nicht erhärten können.
Der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft hat in der Hauptverhandlung bestätigt, dass die Beauftragung einer Subunternehmerin von der Kreishandwerkerschaft selbst gewünscht wurde, um einen Teil des unternehmerischen Risikos auszulagern.
Anhaltspunkte dafür, dass Leistungen nicht erbracht wurden, haben sich nicht ergeben. Im Gegenteil haben mehrere Zeugen von der guten Arbeit beider Gesellschaften berichtet.