„Ich, der fehlerhafte Anwalt“. Dieser schöne Titel ist geborgt – vom lesenswerten Aufsatz des Kollegen Dr. Sebastian T. Vogel im Heft Strafverteidiger Spezial (2023, 82).

Vor etwa einem Monat wurde unser Kollege Gubitz gefragt, ob er einen kleinen „fachlichen Einführungstext“ zum monatlich versandten Beck Newsletter verfassen könnte. In der Wahl des Themas sollte er völlig frei, der Text auf 1.500 Zeichen begrenzt sein. Chance und Herausforderung zugleich. Da zu einem materiell-rechtlichen oder strafprozessualen Thema in dieser Kürze kaum etwas beitragen zu ist, hat unser Kollege das „fachlich“ etwas freier interpretiert. Man hat ja so seine Lieblingsthemen. Herausgekommen ist ein Statement zu einem jedenfalls nach unserer Auffassung zu Unrecht vernachlässigten Bereich. Vielleicht kann man von „Qualitätssicherung für die anwaltliche Dienstleistung“ sprechen, vielleicht auch von „Fehlerkultur“ oder „Nestbeschmutzung“ oder jedenfalls davon, sich auch mal an die eigene Nase zu fassen. Inspiriert hat unseren Partner Gubitz der oben erwähnte Aufsatz. Der Kollege Vogel hält sich liebenswürdigerweise mit Kritik an Anderen zurück. Vielleicht geht da noch mehr. Und vielleicht kommt eine Diskussion in Gang. Wir würden uns dann freuen, auch einen Beitrag geliefert zu haben. Hier die kurze Stellungnahme: