Vergangene Woche erreichte uns die Urkunde: Auch unser Kollege Dr. Buchholz darf sich nun Fachanwalt für Strafrecht nennen! Zwei der Voraussetzungen, die Anzahl der Fälle und der notwendigen Hauptverhandlungstage, hatte er seit langem erfüllt. Eine weitere konnte er nicht weiter beeinflussen: 3 Jahre Zulassung als Rechtsanwalt. Diese sind nun erreicht und das strafrechtrechtliche Profil unserer Kanzlei wird weiter geschärft.

Fachanwaltsurkunde

Dr. Buchholz konzentrierte sich seit den Anfangssemestern seines Studiums auf das Strafrecht, jobbte bei einem Strafverteidiger und belegte den Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Nach erfolgreichem 1. Staatsexamen promovierte er am Institut für Kriminalwissenschaften der CAU zu Kiel mit einer Arbeit zu einem zentralen Thema der Strafprozessordnung: Die Selbstbelastungsfreiheit. Im Referendariat richtete er seine Tätigkeit mit Stationen u.a. in unserer Kanzlei und dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Schleswig weiter auf das Strafrecht aus. Seit 2019 ist er Rechtsanwalt bei uns, verteidigt in allen Deliktsbereichen und in letzter Zeit auch schwerpunktmäßig im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, veröffentlicht vielfältig in Fachzeitschriften und ist Dozent an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ bestätigt seine ausgewiesene Expertise.

Dr. Momme Buchholz am Schreibtisch

Foto: Pepe Lange

Herzlichen Glückwunsch, lieber Momme!