Dem Mandanten wird vorgeworfen, in einer Diskothek von hinten an den Geschädigten herangetreten zu sein und ihn durch einen Messerstich in den Rücken verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertete dies – zusammen mit weiteren Umständen – als versuchten Heimtückemord und erhob Anklage vor dem Landgericht Kiel. Rechtsanwalt Schaar hat hierzu ausführlich Stellung genommen und ist dabei vor allem dem Mordvorwurf entgegen getreten. Das Gericht schloss sich dieser Bewertung an. Es kam zu dem Ergebnis, dass sich die vorgeworfene Tat nach Aktenlage als gefährliche Körperverletzung darstellt und eröffnete das Verfahren vor dem Amtsgericht. Der Mandant, der sich seit über zwei Monaten in Untersuchungshaft befand, wurde daraufhin aus der Haft entlassen.

Landgericht Kiel, Beschluss vom 8. Mai 2015 – Az: 2 KLs 5/15