In einem vor der V. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg geführten Umfangsverfahren gegen einen Arzt und einen Apotheker (wir hatten über ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch bereits berichtet) wurden den Angeklagten Betäubungsmittelmissbrauch und Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Substitutionsbehandlungen (u.a. mit Methadon) vorgeworfen. Die Vorwürfe bezogen sich auf Sachverhalte, die bereits zehn bis zwölf Jahre zurückliegen.
Nun wurde das Verfahren für den von unseren Kollegen Dr. Molkentin und Dr. Buchholz verteidigten Apotheker am 25. Hauptverhandlungstag eingestellt. Lediglich die Einziehung eines Betrages von etwa 40.000,- Euro wurde angeordnet, die nun gegebenenfalls an die jeweiligen Krankenkassen weitergeleitet werden sollen. Der Verfahrensbeendigung lag eine von den Verteidigern mit Gericht und Staatsanwaltschaft erzielte Verständigung zugrunde.