Gerichte bestätigen: Hausdurchsuchungen waren rechtswidrig


In zwei Verfahren, die beide wegen des Verdachtes des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln geführt wurden, wurden Durchsuchungen auch von Räumen der Mandanten unseres Kollegen Schaar durchgeführt, obwohl diese in den betreffenden Verfahren gar nicht als Beschuldigter geführt wurden. Zwar ist es grundsätzlich möglich, bei anderen Personen als dem Beschuldigten eine Durchsuchung durchzuführen (§ 103 StPO). Jedoch knüpft […]

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