„Strategien und Probleme der Strafzumessungsverteidigung“ – so lautete der Titel eines Vortrags, den unser Kollege Gubitz auf dem Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV gehalten hat. Das Herbstkolloquium, das wie jedes Jahr im November abgehalten wurde, fand am 11. und 12. 11. 2022 in Köln statt und wurde auf der Seite des DAV damit beworben, dass es „als bundesweite Fortbildungsveranstaltung hochqualifizierte Beiträge und Informationen zu ausgewählten Themen“ bietet.

Kollege Gubitz hat versucht, aufzuzeigen, dass die Abgrenzung zwischen Freispruch- und Strafzumessungsverteidigung nur von begrenztem Wert ist. Wenn man sie aber vereinfachend vornimmt, ergibt sich ein Bild von Strafverteidigung, das nicht unbedingt mit landläufigen Überzeugungen übereinstimmt. Die Regel der anwaltlichen Tätigkeit in der Strafverteidigung ist nämlich nicht die spektakuläre Freispruchverteidigung, sondern eher das Bemühen um eine nicht zu harte Strafe oder andere Rechtsfolge. Auch das kann zunächst streitig und kampfbereit geschehen.

Vortrag in Köln Foto Andreas Burkhardt

So bedeutet Strafzumessungsverteidigung, aktiv auf die Vorstellungen der Strafverfolgungsbehörden und/oder des Gerichts vom angemessenen Ausgang des Verfahrens einzuwirken.

Vortrag in Köln Foto Andreas Burkhardt

 Die Folien der Präsentation finden Sie hier.

 

Herbstkolloquium Köln Foto Andreas Burkhardt