Rechtsanwalt Gubitz hat auch im Sommersemester 2023 an der Ruhr-Universität Bochum ein Seminar zum Strafprozessrecht im Schwerpunktbereich 7 veranstaltet. Ein Informationsblatt finden Sie hier.

Das Seminar hat am 15. Mai stattgefunden. Die Themen waren:

  1. Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf E-Mails (5 StR 229/19)
  2. Einsicht in im Ermittlungsverfahren sichergestellte Daten und Dateien (EGMR NJW 20, 3019)
  3. Vorratsdatenspeicherung (EuGH, Urteil vom 05.04.2022 – C-140/20)
  4. Die Äußerung zur Sache in der Hauptverhandlung durch den/die Angeklagte/n – die verschiedenen Formen und deren Vor- und Nachteile
  5. Unterbliebene Pflichtverteidigerbestellung und Verwertungsverbot (BGH, Beschl. v. 5.4.2022 – 3 StR 16/22)
  6. Rechte und Rechtsmittel der Verteidigung im Rahmen von § 110 StPO (Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien)
  7. Entpflichtung des Pflichtverteidigers gegen den Willen des Angeklagten – Voraussetzungen, Rechtsmittel

Folgende Hinweise waren bei der Erstellung der Arbeiten zu beachten und gelten auch für folgende Seminare:

Die Erfahrungen der letzten Jahre geben Anlass zu folgenden Hinweisen: Sie sollen mit Ihrer Arbeit juristisches Denken und entsprechenden Sachverstand mittels einer verständlichen Darstellung nachweisen. Das geschieht in erster Linie durch Ihre Sprache, achten Sie daher auf diese. Eine seitenlange Aneinanderreihung von Zitaten ist dabei z.B. selten veranlasst. Die in Klammern genannten Entscheidungen sollen nur einen ersten Denkanstoß geben, es sind nachfolgend Themen dabei, bei denen eine „Besprechung“ dieser einen Entscheidung nicht ausreichen wird – und andersherum: möchten Sie einen anderen Schwerpunkt setzen, fühlen Sie sich bitte frei. Sie können sowohl von der allgemeinen Darstellung Ihres Themas zu der Spezialproblematik kommen als auch von dieser ausgehend einen etwas größeren Rahmen spannen. Bitte beginnen Sie immer mit der Rechtslage nach der StPO (und legen den Schwerpunkt auf diese) auch wenn nachfolgend, weil aktuell, auch EuGH und EGMR-Entscheidungen genannt sind. Zu den Formalien: Bitte nutzen Sie eine übliche Schriftart, die Schriftgröße 12 Punkt und den Zeilenabstand 1,5. Der Umfang der inhaltlichen Ausführungen sollte 20 Seiten nicht überschreiten. Gliederung und Literaturverzeichnis sind hilfreich und müssen bei der Seitennummerierung nicht mitgezählt werden. Bitte lassen Sie einen Korrekturrand, der nicht auf der Seite der Heftung befindlich ist und 1/3 der Seite breit ist (gilt nicht für Gliederung und Literaturverzeichnis). Die Art der Bindung/Heftung stelle ich anheim, solange Korrekturnotizen möglich bleiben. Ein Rechtsprechungsverzeichnis ist ausdrücklich nicht erforderlich. Zur gendergerechten Sprache: Gerne dürfen Sie sich für die von Ihnen bevorzugte Darstellungsweise entscheiden. Zur besseren Lesbarkeit können Sie gerne auch nur eine Form (z. B. die weibliche) nutzen oder die Formen abwechselnd. Die Vorträge sollen etwa 12,5 Minuten dauern. Weder Handout noch PowerPoint-Präsentation sind erwünscht. Bevor Sie Nachfragen an mich stellen, prüfen Sie bitte, ob Sie diese nicht in vertretbarer Weise auch selbst beantworten können. Bitte beachten Sie insbesondere auch die Hinweise des Prüfungsamts und dass natürlich allgemein das Prüfungsrecht einzuhalten ist. Gerne bin ich bei noch verbleibenden Unklarheiten per Mail behilflich. Die Einladung zu den Vorträgen erfolgt zu gegebener Zeit, sehen Sie bitte von diesbezüglichen Nachfragen ab.