Der vergangene Monat hat wieder eine ganze Reihe an Compliance-relevanten Entwicklungen und Veröffentlichungen hervorgebracht. Diese haben wir in der Ausgabe 6/2023 des von Gubitz und Partner mitherausgegebenen C.H.Beck Newsdienst Compliance ausführlich besprochen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die betreffenden Inhalte der Ausgabe 6/2023 geben:

I. Editorial

Im Editorial der Ausgabe bewertet Herr Rechtsanwalt Dr. Maxim Kleine von der Kanzlei GÖRG die ersten Prüfverfahren und weiteren Maßnahmen, die die 11. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes zum Zwecke der Kontrolle und Verfolgung von Subventionsmissbrauch im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen und den entsprechenden Fördermittelzahlungen zur Abmilderung der Folgen des Krieges in der Ukraine eingeleitet hat. Dieser Aufgabenbereich war der 11. Beschlussabteilung vor wenigen Monaten neu übertragen worden.

II. Newsdienst Spezial

In dem Newsdienst Spezial-Beitrag dreht sich alles um die in § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für den Fall eines Verstoßes gegen § 24 LkSG vorgesehene Sanktion des Ausschlusses von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Bei dieser Vorschrift handele es sich im Kern um ein Kriterium zur Beurteilung des vergaberechtlichen Kriteriums der sog. Bietereignung. Der Autor stellt zunächst die gesetzlichen Grundlagen des § 22 LkSG dar. Sodann grenzt er die Vorschrift zu anderen Ausschlussvorschriften (wie z.B. § 19 des Mindestlohngesetzes) ab und gibt Antworten auf weitere Fragestellungen zu ihrer Anwendung und zu ihren Konsequenzen in der Praxis. In diesem Zusammenhang werden auch die aus § 22 LkSG resultierenden Pflichten öffentlicher Auftraggeber zur Einholung von Bieterinformationen erläutert. Zudem werden die Voraussetzungen und Folgen eines Nachweises der Selbstreinigung entsprechend § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besprochen. Schließlich werden die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen einen Vergabeausschluss skizziert.

III. Gesetzentwicklungen

Im Bereich der „Gesetzentwicklungen“ werden neben der Verabschiedung des 11. Pakets der sog. Russlandsanktionen der EU u.a. die Inhalte der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement kommentiert (MaRisk). Die Novelle ist am 29.06.2023 in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel der Neuauflage ist es, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für die Kreditvergabe und Überwachung umzusetzen (die Leitlinien finden Sie hier; vgl. Modul BTO 1.2). Zudem werden u.a. grundlegende Regelungen, die Institute bei der Verwendung von Risikomanagementmodellen einzuhalten haben (vgl. Modul AT 4.3.5), und erstmals Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken in die MaRisk aufgenommen (vgl. u. a. Module AT 2.2, AT 4.1 und 4.2).

Weitere aktuelle Gesetzentwicklungen betreffen u.a. ein von der BaFin und der FIU veröffentlichtes Eckpunktepapier mit Hilfestellungen zur Beurteilung des Bestehens der Pflicht zur Abgabe einer Geldwäscheverdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes (GwG). Wesentliche Motivation für die Erstellung des Eckpunktepapiers ist das Bestreben der Aufsichtsbehörden, der im Ausgangspunkt umfassenden Meldepflicht und der dadurch in den letzten Jahren stetig steigenden Zahl von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch offizielle (Negativ-)Maßgaben für Verpflichtete entgegenzuwirken. Die Verpflichteten bleiben jedoch letztverantwortlich für die Entscheidung, ob ein konkreter Sachverhalt unter die Meldepflicht fällt.

Ein weiterer Gesetzentwicklungsbeitrag widmet sich der kürzlich veröffentlichten, aktualisierten Fassung der gemeinsamen Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder zum GwG. Die rund 70 Seiten langen Hinweise sind für Nichtfinanzunternehmen, wie etwa Güterhändler und Immobilienmakler, verbindlich; Finanzunternehmen müssen demgegenüber zuvorderst die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin berücksichtigen (die aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin finden Sie hier).

Schließlich widmet sich ein kurzer Beitrag dem nunmehr in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz. Hierzu hatten wir u.a. im Rahmen der Ausgabe 3/2023 ausführlich berichtet.

IV. Aufsatzbesprechungen

Im Bereich der „Aufsatzbesprechungen“ geht es um neue Compliance-Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften. Dieser werden bedingt durch die – noch nicht in Kraft getretene – Neufassung von § 31 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAO; Offermann-Burckart, NJW 2023, 1705-1707). Der besprochene Beitrag enthält u.a. eine Checkliste, der sich die konkret erforderlich werdenden (Mindest-)Maßnahmen zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen des § 31 BRAO n.F. entnehmen lassen.

V. Weitere Beiträge

Auch darüber hinaus enthält die Ausgabe 6/2023 des Newsdienstes Compliance wieder eine Vielzahl an Hinweisen auf weitere aktuelle Compliance-relevante Veröffentlichungen und Entwicklungen, insbesondere in den Bereichen des Strafrechts, Arbeitsrechts, Datenschutzrechts und Kartellrechts.

Zum Volltext der Ausgabe geht es hier.