Die neue Ausgabe des von uns gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Kanzleien NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbB und GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB im C.H.Beck-Verlag herausgegebenen Newsdienst Compliance ist erschienen. Inhaltlich geht es diesmal u.a. um die folgenden Themen:

I. Editorial

Im Editorial des Newsdienst Compliance erläutert Dr. Maxim Kleine (Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB), weshalb (kartellrechtliche) Compliance auch für den kleineren Mittelstand eine zunehmende Rolle spielt. Hierfür nennt Kleine mehrere aktuelle Beispiele aus der kartellbehördlichen Fallpraxis. Diesen Fällen lasse sich ein zunehmendes Interesse der Kartellbehörden daran entnehmen, auch lokale und regionale Wettbewerbsbeschränkungen stärker zu verfolgen. Aus Sicht der Unternehmenspraxis bedeute dies, dass die Möglichkeit, sich als  kleineres Unternehmen auf ein Operieren „unterhalb des Radarschirms“ der Kartellbehörden zu verlassen, jedenfalls ab jetzt nicht mehr bestehe (s. hierzu näher auch im Bereich Nachrichten der Ausgabe 3/2023).

II. Gesetzentwicklungen
1. Update zum Hinweisgeberschutzgesetz-E

Unsere Kollegin Carolin Püschel hat für die Beitragskategorie der aktuellen Gesetzentwicklungen ein Update zu den Bemühungen um die Verabschiedung eines Hinweisgeberschutzgesetzes verfasst. Danach hat der vergangene Monat zunächst zwar (vermeintlich) frischen Wind in das am 10. Februar 2023 erneut ins Stocken geratene Gesetzgebungsverfahren gebracht – dieser frische Wind stellte sich jedoch wenige Wochen später als voraussichtlich eher laues Lüftchen heraus. Aber der Reihe nach:

Die Bundesregierung hatte im Juli 2022 einen Gesetzentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Dieser Gesetzentwurf ist – einige Diskussionen und Änderungen später – am 16. Dezember 2022 auch vom Bundestag beschlossen worden. Die Frist zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie durch die Mitgliedstaaten war zu diesem Zeitpunkt schon seit fast einem Jahr abgelaufen (zu alldem s. Newsdienst Compliance 2/2023, 410002). Der Gesetzentwurf war zustimmungsbedürftig und scheiterte sodann am 10. Februar 2023 infolge der nicht erteilten Zustimmung des Bundesrats (zumindest vorerst).

Die Bundesregierung rief daraufhin nicht den Vermittlungsausschuss an, sondern spaltete das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe. Der Regelungsgehalt dieser Gesetzentwürfe war im Ergebnis mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf weitestgehend identisch. Der Clou bestand jedoch darin, dass von diesen beiden Gesetzentwürfen nunmehr nur noch einer zustimmungsbedürftig war. Der Kern des Gesetzesvorhabens – die erstmalige Einführung eines einheitlichen Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland – wurde demgegenüber in einem nun nicht (mehr) zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurf geregelt.

Dieser gesetzgeberische Kniff zur Umgehung der Zustimmungspflicht des Bundesrats wurde insbesondere von Seiten der CDU/CSU, an deren Stimmengewicht die Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben zuvor gescheitert war, scharf kritisiert. Die Regierungskoalition schien hiervon zunächst nicht sehr beeindruckt und setze die weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf und die Beschlussfassung im Bundestag für den 30. März 2023 auf die Tagesordnung. Wenige Stunden vor der Sitzung wurde dieser Tagesordnungspunkt sodann jedoch wieder von der Tagesordnung gestrichen – also alles nur heiße Luft?

Insofern werden die nächsten Wochen (hoffentlich) mehr Klarheit bringen. Übereinstimmenden Presseberichten zufolge sollen sich Vertreterinnen und Vertreter der Regierungskoalition und von CDU/CSU im Ältestenrat des Parlaments kurz vor der Sitzung des Bundestags am 30. März 2023 darauf verständigt haben, einen weiteren Einigungsversuch unternehmen zu wollen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass ein zusätzlicher Einigungsdruck zunehmend auch aus Brüssel kommt: Denn die Kommission hat am 17. Februar 2023 entschieden, Deutschland und sieben weitere EU-Mitgliedstaaten vor dem EuGH zu verklagen, weil die Länder die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie, nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben. Die gesetzgeberische Uneinigkeit in Sachen Hinweisgeberschutzgesetz ist daher nicht nur ärgerlich, sondern auch bald (sehr) teuer. Wir bleiben dran.

2. Ausweitung und Verschärfung der sog. Russlandsanktionen

Ein weiteres Gesetzentwicklungsupdate, das unsere Kollegen von GÖRG verfasst haben, informiert über die neuen Entwicklungen im Bereich der sog. Russlandsanktionen, diesmal in Form des 10. Sanktionspaketes der EU. Das Paket ist am 25. Februar 2023, mithin am Jahrestag der russischen Invasion in die Ukraine verabschiedet worden. Auch das 10. Sanktionspaket enthält Verschärfungen und Ausweitungen der Finanzsanktionen sowie der Ein- und Ausfuhrverbote. Auf Unternehmensseite wird dies insbesondere zu noch weitreichenderen Screening- und Meldepflichten und mithin zu einer weiteren Verschärfung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der außenwirtschaftsrechtlichen Compliance führen.

Unsere Kollegen haben in diesem Zusammenhang exemplarisch auf einen aktuellen außenwirtschafts(straf)rechtlich relevanten Fall hingewiesen. So soll ein Unternehmen aus Schleswig-Holstein eine Maschine an Russland geliefert haben, die zum Bau der Brücke auf die Krim diente (weitere Informationen finden Sie hier). Gegen einen Verantwortlichen des Unternehmens wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet, der später mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert worden ist. In Bezug auf das betroffene Unternehmen soll die Einziehung in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro angeordnet worden sein.

III. Weitere Beiträge

Daneben enthält die Ausgabe 3/2023 wie immer eine Reihe weiterer aktueller Nachrichten und Veröffentlichungen im Bereich Compliance. Thematisch geht es dabei u.a. um die Frage der urheberrechtlichen Konsequenzen des Einsatzes von Chat-GPT bei der Texterstellung, um das Thema „Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“ sowie um die Frage des Umgangs mit Auskunftsersuchen des Beschuldigten im Rahmen von internen Untersuchungen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe des Newsdienstes Compliance!

Der Volltext der Ausgabe 3/2023 kann hier abgerufen werden.