Die neue Ausgabe des von uns gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Kanzleien NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbB und GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB im C.H.Beck-Verlag herausgegebenen Newsdienstes Compliance ist erschienen. Inhaltlich geht es diesmal insbesondere um die folgenden Themen:

I. Beiträge zu einer Reihe aktueller Gesetzentwicklungen und einer spannenden Frage zum Ausmaß der Haftung von Unternehmen für DSGVO-Verstöße

Für den ersten Teil des Editorials der Ausgabe hat unsere Kollegin Carolin Püschel eine Übersicht zu Compliance-relevanten Gesetzentwicklungen des vergangenen Monats zusammengestellt. Diese betrafen u.a. den am 05.04.2023 beschlossenen Regierungsentwurf für die 11. GWB-Novelle – das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Juni 2022 anlässlich der mutmaßlichen Verpuffung des Tankrabatts angekündigte, verschärfte Kartellrecht mit „Klauen und Zähnen“ (weitere Informationen finden Sie hier). Zu diesem Entwurf haben unsere Kollegen von der Kanzlei GÖRG ein ausführliches Newsdienst Spezial für die vorliegende Ausgabe verfasst. In dem Beitrag stellen sie die Genese des Entwurfs und die in diesem vorgesehenen grundlegenden Neuerungen des gegenwärtigen Kartellrechts dar.

Auch in Sachen Hinweisgeberschutzgesetz sowie hinsichtlich der geplanten Überarbeitungen der gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung, zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Rückverfolgung von Kryptowerte-Transfers gab es Compliance-relevante Gesetzentwicklungen. Weitere Gesetzentwicklungen betrafen u.a. die Regelungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und zu Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt.

Im zweiten Teil des Editorials hat sich unsere Kollegin Carolin Püschel mit den Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 27.04.2023 in dem Verfahren Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin befasst (Az.: C-807/21). Im Zentrum des Verfahrens steht die dem EuGH vorgelegte Frage nach einer Auslegung von Art. 58 Abs. 2 lit. i. i.V.m. Art. 4 Nr. 7 und Art. 83 DSGVO. Konkret geht es um die Voraussetzungen, unter denen eine Geldbuße wegen eines unternehmensbezogenen DSGVO-Verstoßes gegen eine juristische Person verhängt werden kann. Campos Sánchez-Bordona hat sich in seinen Schlussanträgen für eine Auslegung ausgesprochen, nach der „die Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist, nicht von der vorherigen Feststellung eines Verstoßes durch eine oder mehrere individualisierte natürliche Person(en), die im Dienst dieser juristischen Person stehen, abhängt.“ (vgl. Rz. 86 der Schlussanträge). Ein allein objektiver Verstoß gegen das Datenschutzrecht soll hierfür jedoch nicht ausreichen.

II. Weitere Beiträge

In der Beitragskategorie der Aufsatzbesprechungen geht es thematisch um Arbeitsschutz-Compliance beim Fremdpersonaleinsatz sowie um die Lieferketten-Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Wie immer findet sich in der Ausgabe auch eine Liste aktueller Nachrichten und Bücher zu verschiedenen Themen der Compliance, insbesondere aus den Bereichen der straf-, kartell-, datenschutz- und arbeitsrechtlichen Compliance.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe des Newsdienstes Compliance!

Der Volltext der Ausgabe 4/2023 kann hier abgerufen werden.