Nach achteinhalb Jahren Verfahren, langer Untersuchungshaft, über 7 Jahren Hauptverhandlung, Aussetzung wegen Befangenheit eines Richters nun dies: Das Verfahren, in dem die Rechtsanwälte Molkentin und Gubitz verteidigten, ist eingestellt worden.

Damit hat ein unmögliches Verfahren sein verdientes Ende gefunden. Es war in 2008 von der Staatsanwaltschaft Kiel als „Pilotprozess“ angelegt worden; drei Angeklagte erlitten Untersuchungshaft über 19 Monate.

Den Angeklagten wurde gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch das Anbieten von SMS-Chat-Diensten vorgeworfen, in denen sog. Chatanimateure mit den Kunden kommuniziert haben. Durch die Staatsanwaltschaft war der Gesamtschaden auf 46.217.332 Euro (bei einer Zahl von angeblich 700.718 Geschädigten) beziffert worden. Die Verteidigung hatte die Richtigkeit der Annahmen der Staatsanwaltschaft bestritten und die Strafbarkeit derartiger Angebote generell bezweifelt. Das Landgericht Kiel hatte die Anklageschrift dennoch zugelassen.

Das Verfahren war von Anfang durch das skandalöse Verhalten insbesondere einer der beteiligten Staatsanwältinnen gekennzeichnet, was zu tiefen Zerwürfnissen mit der Verteidigung führte. Gegen diese Staatsanwältin laufen in anderem Zusammenhang mehrere strafrechtliche Verfahren, in den auch bereits Anklagen erfolgt sind. Im SMS-Prozess wurde letztlich die Staatsanwältin abgelöst und ein von ihr beauftragter „Sachverständiger“ zum Zeugen herabgestuft.

In den folgenden Jahren hat die Beweisaufnahme, insbesondere die Befragung von angeblich Geschädigten durch die Verteidigung, immer deutlicher werden lassen, dass die den Angeklagten zur Last gelegten Dienstleistungen einem Bedürfnis der Kunden entsprochen haben und deshalb von einem Vermögensschaden nicht die Rede sein konnte. Das Gericht hat sich diesen Erkenntnissen jedoch, soweit ersichtlich, vollkommen verschlossen.

In dem letzten halben Jahr vor seiner Aussetzung war der Prozess bereits vollkommen aus dem Ruder gelaufen. Fast fünf Monate lang war überhaupt nicht zur Sache verhandelt worden, weil verschiedene Beteiligte erkrankt waren. Jegliche Fristen für eine Unterbrechung der Hauptverhandlung waren damit bei weitem abgelaufen. Es musste aber offenbar erst noch schlimmer kommen: Einer der Berufsrichter hatte im Termin vom 11 . Juli 2016 während eines Zeitraumes von etwa 25 Minuten nach eigener Erklärung „zeitweilig in dienstlichen Unterlagen geblättert“. Die Angeklagten haben diesen Richter deshalb erfolgreich wegen besorgter Befangenheit abgelehnt.

Das Verfahren hinterlässt, auch wenn eine Verurteilung zu den vorgesehenen hohen Freiheitsstrafen verhindert werden konnte, einen Scherbenhaufen: Lahmlegung der Kieler Strafjustiz über viele Jahre, Kosten für den Steuerzahler in Höhe von mehreren Millionen Euro, vor allem aber für die Angeklagten auch nach dem Ende der Untersuchungshaft massive Beeinträchtigungen durch fortlaufende Verhandlungstermine, die eine Berufstätigkeit nahezu unmöglich machten. Mit dem jetzt gezogenen Schlussstrich können die Angeklagten nun endlich wieder den Blick in die Zukunft richten.

Eine ausführliche Darstellung des Geschehens bis zur Einstellung finden Sie unter Prozessdokumentationen