Am 26. Februar 2019 hat vor dem Landgericht Kiel der Prozess gegen leitende Mitarbeiter der Firma Sig Sauer begonnen. Die Anklage wirft drei Personen vor, Pistolen ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt zu haben. Unsere Partner Prof. Dr. Gubitz und Dr. Lucke verteidigen einen der damaligen Geschäftsführer. Die Vorgänge liegen fast 10 Jahre zurück, und es ist selbst für den Fall des Zutreffens der Vorwürfe sehr fraglich, ob überhaupt ein erhebliches Unrecht verwirklicht wurde.

Am 3. April 2019 ist das Urteil ergangen. Es folgt die Erklärung der Verteidiger dazu (und hier als PDF):

Das Verfahren hat bestätigt, was die Verteidigung von Anfang an betont hat: Die einzigen vom Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gehörten Zeuginnen haben ausgesagt, dass unser Mandant in die konkreten Genehmigungsvorgänge nicht eingebunden war und auch keine Kenntnis vom Inhalt der Genehmigungsanträge hatte. Unser Mandant hat aber die Verantwortung übernommen, die ihm aufgrund seiner formalen Stellung im Unternehmen in den Jahren 2009 bis 2011 zukam. Er ist daher heute im Rahmen einer Absprache mit dem Gericht verurteilt worden. Das ist sicher kein schöner Tag für unseren Mandanten, aber er hat sich auf den Kompromiss mit dem Gericht eingelassen, um allen Beteiligten eine sicher monatelange und belastende Hauptverhandlung zu ersparen.

Gegenstand des Verfahrens waren Lieferungen an die amerikanische Schwesterfirma der Sig Sauer GmbH, die die Pistolen dann an die TACOM, eine Beschaffungsbehörde des US-Verteidigungsministeriums weiterverkaufte. Durch diese Behörde des NATO-Bündnispartners USA ist dann eine Lieferung an die Nationalpolizei von Kolumbien zur Bekämpfung der Drogenkriminalität erfolgt. Weil aber im Antrag als Endverbleib die USA eingetragen war, deckte die erteilte Genehmigung die Ausfuhr formal nicht ab.

Vor diesem Hintergrund hat auch das Landgericht es für wichtig gehalten, aufzuklären, ob das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ausfuhr genehmigt hätte, wenn der zutreffende Endverbleib Kolumbien in den Antrag aufgenommen worden wäre. Die Antwort des BAFA wie von zahlreichen hinzugezogenen Experten ist: die Ausfuhr war genehmigungsfähig.

Während der Lieferungen war übrigens Juan Manuel Santos erst Verteidigungsminister, dann (2010) Präsident des Landes Kolumbien. Santos erhielt für seine Bemühungen um den Friedensprozess in Kolumbien 2016 den Friedensnobelpreis.

Die Verteidigung hält die rechtlichen Konsequenzen, die die Kammer aus der Genehmigungsfähigkeit der Ausfuhren gezogen hat, für falsch. Sie hat ihrem Mandanten dennoch zu dem Kompromiss mit den anderen Verfahrensbeteiligten geraten, anstatt nun möglicherweise jahrelang um einen Freispruch zu kämpfen.

Unser Mandant hat sich zu Beginn des Prozesses im Rahmen einer Absprache gegenüber dem Landgericht Kiel geäußert. Diese Äußerung zur Sache enthielt vor allem die folgenden Kernaussagen:

  • Unser Mandant hat keine Anweisungen an Mitarbeiter/innen gegeben, gegen Ausfuhrbestimmungen zu verstoßen.
  • Unser Mandant hat auch in keiner Weise in Ausfuhrvorgänge eingegriffen.
  • Im Unternehmen Sig Sauer gab es ein etabliertes und funktionierendes Compliance-System.
  • Beim Stichwort Kolumbien klingelten bei unserem Mandanten schon deshalb keine Alarmglocken, weil es sich um einen Regierungsauftrag im Rahmen der nationalen Interessen des NATO-Bündnispartners USA gehandelt hat.
  • Unser Mandant hat letztlich eingeräumt, sich im Alltagsgeschäft nicht ausreichend um insbesondere die anklagegegenständlichen Ausfuhrvorgänge gekümmert zu haben.

Die Hauptverhandlung hat diese Aussagen vollumfänglich bestätigt.