In einem ursprünglich wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes geführten Strafverfahrens gegen einen Heranwachsenden hatte das Amtsgericht Kiel auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation bezüglich der Telefonanschlüsse der Eltern und des Brudes des Beschuldigten angeordnet, da (angeblich) der Verdacht bestand, sie würden als Nachrichtenmittler für den Beschuldigten fungieren. Schon hierfür lagen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor.

Die Überwachung wurde dann sogar noch fortgesetzt, nachdem der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wurde und eine unüberwachte Kontaktaufnahme zu seinen Angehörigen ohnehin nicht mehr möglich gewesen ist.

Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde von Rechtsanwalt Schaar erklärte das Landgerichtgericht Kiel die Anordnung und Durchführung der Überwachung für rechtswidrig.

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