Im Zuge der Blockadeauflösung auf dem Theodor-Heuss-Ring in Kiel im April 2019 wurden zahlreiche Bußgeldbescheide erlassen. Einen der Demonstranten hat Rechtsanwalt Dr. Buchholz nun erfolgreich vor dem Amtsgericht Kiel vertreten.

Nachdem Amtsgericht und Staatsanwaltschaft sich bereits uneinig waren, konnte unser Mitarbeiter Dr. Buchholz für die Verteidigung auf die letztlich entscheidenden Gesichtspunkte hinweisen. Weder die ursprünglich angemeldete noch die sodann spontan durchgeführte Versammlung waren (behördlich) aufgelöst worden. Dies wäre aber Voraussetzung für nachfolgendes ordnungswidriges Handeln von Demonstranten gewesen. Zudem lassen sich spontane Kundgebungen ihrem Wesen nach ohnehin nicht so beenden, dass dann per se weiteres spontanes Sich-Versammeln ordnungswidrig würde.

Rechtsanwalt Dr. Buchholz hat deshalb die Einstellung des Verfahrens angeregt. Dieser Anregung ist das Amtsgericht Kiel nunmehr mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft nachgekommen. Die Kosten des Verfahrens hat es der Landeskasse auferlegt.

Näheres, auch zur ebenfalls fehlerhaften und zu Recht von unserem geschätzten Kollegen Rechtsanwalt Kürschner gerügten Form der nunmehr erledigten Bußgeldbescheide, finden Sie in der Lokalpresse: „Keine Strafe für Blockade“