In seinem Urteil vom 15.10.2019 (Az.: C‑128/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmals konkrete Kriterien für einzuhaltende Mindeststandards an Haftbedingungen aufgestellt, die im Rahmen einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls beachtet werden müssen. Dem lag eine von unserem Partner Rechtsanwalt Dr. Lucke gemeinsam mit dem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Strate (Kanzlei Strate & Ventzke) eingelegte Verfassungsbeschwerde zugrunde, in deren Folge das Bundesverfassungsgericht das nun beantwortete Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH stellte (Az.:  2 BvR 424/17). Vor dem EuGH wurde der Mandant sodann von den Kollegen Rechtsanwalt Dr. Strate und Rechtsanwalt Rauwald vertreten.

Die Entscheidungsgründe des Urteils des Europäischen Gerichtshofs sind hier.