Im Jahr 2015 wurde gegen die Landesbeauftragte für Datenschutz Marit Hansen sowie einen Mitarbeiter des ULD ein Strafverfahren eingeleitet, das 2019 eingestellt wurde. In diesem Verfahren haben unsere Partner Dr. Gubitz und Dr. Schaar als Verteidiger von Anfang an kritisiert die Annahme des Anfangsverdachts (dieser fußte auf der Strafanzeige eines in der Probezeit gekündigten Mitarbeiters und hätte durch Einholung von Behördenauskünften beim zuständigen Bundesministerium schnell beseitigt werden können), die Führung der Ermittlungen (Zeugen wurden über das Vorliegen von Aussagegenehmigungen getäuscht und falsch belehrt) und vor allem die Dauer des Verfahrens. Vorbereitet durch das Einlegen von insgesamt vier Verzögerungsrügen wurden Ende 2019 Entschädigungsklagen gegen das Land Schleswig-Holstein erhoben. Frau Hansen will vor allem erreichen, dass die erheblichen Fehler der Staatsanwaltschaft Kiel bei den Ermittlungen zugestanden und öffentlich anerkannt werden. Über die Klagen hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am Freitag verhandelt. Dr. Molkentin und Dr. Gubitz haben die Klägerin Frau Hansen in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG vertreten.

Das OLG hat in der Verhandlung deutliche Worte gefunden. Der Vorsitzende hat von „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung“ und einem „Organisationsversagen“ bei der Kieler Staatsanwaltschaft gesprochen; ein derartiges Verfahren hätte nach der Hälfte der Zeit (44 Monate hatte es bekanntlich gedauert, bis das Verfahren eingestellt worden war; siehe hier) beendet sein müssen, zumal der zuletzt tätige Dezernent offenbar ohne weiteres in der Lage gewesen sei, den Verfahrensstand auf zwölf Seiten zusammenzufassen. Weil Sachverstand zur Materie des Förderrechts nicht rechtzeitig hinzugezogen wurde, seien die Ermittlungen weithin ineffektiv verlaufen.

Das Weitere kann der Berichterstattung des NDR, einem Artikel der Welt und der taz entnommen werden. Wir werden auf die Angelegenheit zurückkommen (in 14 Tagen sollen Entscheidungen verkündet werden).