Eine von unserem Partner Rechtsanwalt Dr. Lucke gemeinsam mit dem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Strate (Kanzlei Strate & Ventzke) beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Beschwerde war, wie zuvor schon der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, erfolgreich. Über die Auslieferung des Mandanten, gegen den ein Europäischer Haftbefehl aufgrund des Vorwurfs der Begehung von Vermögens- und Urkundsdelikten vorlag, nach Rumänien muss nun das Hanseatische Oberlandesgericht neu entscheiden. Mit der Verfassungsbeschwerde wurde unter anderem geltend gemacht, dass angesichts der dortigen Haftbedingungen die Auslieferung eine Verletzung der Menschenwürde (gemäß Art. 1 GG unter Beachtung von Art. 3 EMRK) darstellen würde.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung vom 19.12.2017 ist hier einsehbar.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur einstweiligen Anordnung finden Sie hier.