Gegenstand des Verfahrens waren Überweisungen des in seinem Unternehmen für den Bereich Finanzen verantwortlichen Mandanten im Gesamtumfang von mehr als 1.000.000 € auf Privatkonten über einen Zeitraum von fünf Jahren. Entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt Molkentin hat das Kieler Landgericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und den gegen ihn bestehenden Haftbefehl aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe beantragt, die dann nicht mehr zur Bewährung auszusetzen gewesen wäre. Sie hat nun Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Der Mandant hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, sich bei seinem ehemaligen Arbeitgeber entschuldigt und mit Unterstützung seiner Familie eine Schadenswiedergutmachung auf den Weg gebracht, an der weiter gearbeitet wird. Ein nervenärztliches Gutachten stellte eine hirnorganische Schädigung fest, aufgrund derer das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen ist.

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