Am 29. und 30. Oktober 2019 hat in der Akademie Sankelmark die Tagung „Kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Zusammenarbeit“ stattgefunden. An der Veranstaltung nahm ein geladener Kreis von Staatsanwält_innen, Richter_innen, Polizeibeamt_innen, Ärzten, Psychologinnen, Rechtsmedizinerinnen, Vertreter_innen von Opferschutzorganisationen und Rechtsanwält_innen teil. Die Wertschätzung, die der Tagung in der schleswig-holsteinischen Justiz zuteil wird, kam durch die Anwesenheit der Ministerin Sütterlin-Waack und weiterer Vertreterinnen des Justizministeriums sowie der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig zum Ausdruck. Unser Partner Gubitz hat versucht, die Sichtweise eines Strafverteidigers auf den Opferschutz im Strafverfahren darzustellen. Aus seiner Sicht stellt dessen ständige Ausweitung unter gleichzeitiger Einschränkung der Beschuldigtenrechte eine fortgesetzte gesetzgeberische Fehlleistung dar. Den insoweit „überbordenden“ Opferschutz hält er für mit den Aufgabe und den Zielen des Strafprozesses nicht mehr vereinbar. Opferschutz sei eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die auf verschiedenen Ebenen verantwortungsvoll und mit den notwendigen Ressourcen auszustatten und wahrzunehmen ist. Dem Strafverfahren kommt dabei eine nachrangige Funktion zu. Rechtsanwalt Gubitz warnte davor, bei Zeugen, bei denen das Erkenntnisverfahren erst feststellen soll, ob sie Geschädigte und Opfer sind, überzogene Erwartungen an das Strafverfahren zu wecken oder aufrecht zu erhalten.
Für die Teilnehmer_innen ist hier ein PDF der Powerpoint-Präsentation hochgeladen (die sich alle anderen Interessierten natürlich auch gerne ansehen dürfen).