18. April 2013: Die Staatsanwaltschaft hat keine Revision eingelegt. Uwe Schwenker ist nun rechtskräftig von allen Vorwürfen freigesprochen.

10. April 2013: Nach vier weiteren Verhandlungstagen und nun mittlerweile über vier Jahren Verfahren wird Uwe Schwenker erneut freigesprochen. Berichterstattung: Spiegel Online 10.4.13

5. März 2013: Das Landgericht Kiel hat Termine für den zweiten Durchgang anberaumt. Zur Verhandlung steht nur noch die Frage, ob der THW im Rahmen der Freistellungsvereinbarung mit seinem ehemaligen Trainer auf Rückzahlung eines Darlehens verzichtet hat oder nicht. Die entsprechenden Beweise sind bereits im ersten Durchgang erhoben worden, die Vereinbarung ist verlesen worden. Jeder, der an der Verhandlung teil genommen hat, weiss, dass es zu einem Verzicht auf Ansprüche nicht gekommen ist. Weil dem BGH die Darstellung des Landgerichts hierzu nicht ausreichend erschien (s.u.), kam es zur Aufhebung des Urteils. Auch die Staatsanwaltschaft kennt die Beweislage und den vom BGH vermissten Inhalt der Vereinbarung. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft weitere Beweiserhebungen beantragt, was dazu führt, dass noch einmal fünf Verhandlungstage anberaumt wurden. Die Verteidigung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen diese weiteren Verzögerungen zu wehren. Der verbleibende Vorwurf, Uwe Schwenker habe den THW im Rahmen der Trennung von seinem damaligen Trainer geschädigt, ist haltlos. Die Dauer des Verfahrens ist ist eine Zumutung. Auch die Staatsanwaltschaft weiss, dass sich die Verzögerungen weder durch den Aufklärungsbedarf noch durch die angebliche Schuld rechtfertigen lassen.

Früher:

28. November 2012: Der Bundesgerichtshof verhandelt über den nun noch verbliebenen Vorwurf im Zusammenhang mit dem Darlehen an den ehemaligen Trainer des THW. Und der Kampf um die Rehabilitierung von Uwe Schwenker geht noch in eine weitere Runde: Wegen einer „lückenhaften Formulierung“ (so der BGH in seiner Pressemitteilung vom selben Tage) wird dieser Teil des Urteils aufgehoben. Bei der kritisierten Passage des Urteils geht es um die Freistellungsvereinbarung, die zwischen dem THW und seinem ehemaligen Trainer abgeschlossen worden war. Diese könnte nach Ansicht der Revisionsrichter dann eine Untreue darstellen, wenn hiermit der Anspruch auf Rückzahlung des dem Trainer gewährten Darlehens „zum Erlöschen gebracht werden sollte“. Dazu ist folgendes zu sagen: Diese Vereinbarung ist im Verfahren vor dem Landgericht Kiel verlesen worden. Eine solche Klausel gab es nicht. Die Verteidigung geht davon aus, dass die nun bevorstehende weitere Verhandlung sehr schnell zu einem weiteren und dann endgültigen Freispruch führt.

30. August 2012: Manipulationsvorwurf endgültig ausgeräumt – Staatsanwaltschaft nimmt Revision wegen Bestechungsvorwurf zurück. Verfahren geht aber wegen eines anderen Vorwurfs weiter. Presseerklärung vom 30.8.2012

Am 21. September 2011 begann der Prozess gegen Uwe Schwenker und Zvonimir „Noka“ Serdarusic. Am 26. Januar hat das Landgericht Kiel nach 19-tägiger Hauptverhandlung sein Urteil verkündet.  Beide Angeklagte wurden in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Die letzte Presseerklärung der Verteidigung vor dem Prozess war vom 6. September. Während der Hauptverhandlung wurden keine Presseerklärungen veröffentlicht. Auch nach dem Ende des Prozesses wurden bislang keine weiteren schriftlichen Stellungnahmen der Verteidigung veröffentlicht. Der Freispruch ist bislang nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat  Revision eingelegt. Das bedeutet nicht, dass es nun auf jeden Fall eine weitere Verhandlung gibt, sondern nur, dass das Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird. Die Staatsanwaltschaft hält die Beweiswürdigung des Landgerichts für fehlerhaft. Verfahrensrügen wurden nicht erhoben. Für Uwe Schwenker setzt sich damit das seit 2009 bestehende faktische Berufsverbot fort. Seine überfällige Rehabilitation, die mit dem Freispruch schon in greifbarer Nähe war, wird durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft weiter herausgezögert.

Zur Vorgeschichte:

Am 29. Januar 2010 wurde die  Anklage erhoben. Die Verteidigung hat am 25. März 2010 einen ausführlichen Schriftsatz (Presseerklärung vom 6. April 2010), mit dem die Unschuld von Uwe Schwenker dargelegt wurde, an das Gericht gesendet.

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel entschied am 12. Januar 2011, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage mit der gravierenden Änderung zuzulassen, dass ein Betrug nicht in Betracht kommt. Die Verteidigung hat bereits in einer Erklärung vom 13. Januar 2011 darauf hingewiesen, dass damit der schwerste Vorwurf ausgeräumt ist.

Ab dem 29. März 2011 sollten ursprünglich die verbliebenen Anschuldigungen am Landgericht Kiel aufgeklärt werden.

Vor Beginn des Prozesses sah sich die Verteidigung erneut gehalten, ihre Sichtweise der Dinge in einer Presseerklärung vom 22. März 2011 darzustellen.

Am 24. März wurde mitgeteilt, dass der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer schwer erkrankt sei und alle Hauptverhandlungstermine aufgehoben sind.

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