Die Initiative Sportstandort Deutschland hat nach zweijähriger Bearbeitungszeit nun in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Bundesministerium des Innern einen Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ vorgelegt: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/Sport/DatenundFakten/Hospitality_Strafrecht.pdf?__blob=publicationFile
Ob damit tatsächlich die juristische Beratungspraxis einfacher und klarer wird, darf bezweifelt werden, weil in allen kritischen Konstellationen die Notwendigkeit der Einzelfallprüfung betont wird.