Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachtes der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) gegen den Mandanten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Verden im Juni 2015 den Arrest in das Vermögen des Mandanten in Höhe von über 254.000 Euro angeordnet. Die Partner Gubitz und Schaar waren den Vorwürfen entgegen getreten und hatten Beschwerde gegen den Arrestbeschluss eingelegt. Mit Erfolg: das Landgericht Verden hob die Arrestanordnung mit Beschluss vom 15. September 2016 auf.